
Hey!
Der Stichtag liegt bereits hinter uns: Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz war ein echter Wendepunkt, da erstmals auch die Privatwirtschaft gesetzlich verpflichtet wurde, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Während früher vor allem Behörden Vorgaben erfüllen mussten, sieht die Realität heute, im Februar 2026, anders aus: Die Übergangsphase ist beendet. Doch was bedeutet das konkret für dein Gewerbe, wenn du die Umsetzung bisher aufgeschoben hast?
Das BFSG setzt den "European Accessibility Act" (EAA) in deutsches Recht um. Es betrifft Produkte und Dienstleistungen, die für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen essenziell sind. Entscheidend für viele Unternehmen ist nach wie vor die Einstufung als "Leistungserbringer".
Das betrifft dich direkt, wenn du digitale Services für Verbraucher anbietest, wie zum Beispiel:
Der schnelle Selbst-Check:Können Nutzer auf deiner Website aktuell:
Wenn du eine dieser Fragen mit "Ja" beantwortest und sich deine Angebote an Verbraucher richten, müssen deine Website, dein Onlineshop oder deine App barrierefrei sein.
Achtung bei Nicht-Einhaltung:Da das Gesetz nun aktiv ist, schauen die Marktüberwachungsbehörden genauer hin.
Es gibt Ausnahmen für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, max. 2 Mio. € Umsatz), aber diese müssen proaktiv angezeigt werden und gelten nicht für reine Produkthersteller.
Fazit: Wenn du noch nicht konform bist, ist es jetzt im Jahr 2026 höchste Zeit, das Risiko zu minimieren. Im nächsten Artikel schauen wir uns an, warum das nicht nur eine lästige Pflicht ist, sondern gerade jetzt eine enorme wirtschaftliche Chance für dich bietet.